CDU-Fraktion im Thüringer Landtag wirbt für Härtefall-Fonds im Rentenrecht

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Worm: „Gar nichts machen, hilft den Betroffenen nicht“

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag wirbt für die Zustimmung Thüringens zu einem Härtefall-Fonds im Rentenrecht. „Wir helfen den im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 benachteiligten Frauen nicht, in dem wir gar nichts machen“, so der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henry Worm. Natürlich wäre eine nachträgliche Korrektur des damaligen Versäumnisses wünschenswert gewesen, so Worm weiter. Doch das scheitere 30 Jahre nach der Wiedervereinigung vor allem an verfassungsrechtlichen Hürden. „Der jetzt von der Bundesebene vorgeschlagene Härtefall-Fonds ermöglicht dagegen eine schnelle und unbürokratische Lösung vor allem für diejenigen, die auf das Geld angewiesen sind“, warb Worm um die Zustimmung der rot-rot-grünen Landesregierung. In der kommenden Woche soll sich auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion der Landtag mit dem Thema befassen. Nach den Plänen des Bundes müssen sich die Länder an der Finanzierung des Fonds mit 50 Prozent beteiligen.

Zugleich wies der CDU-Gleichstellungexperte darauf hin, dass nur noch wenige Monate Zeit für die Besserstellung der betroffenen Rentnerinnen bleibe. „Mit dem Ende der Bundestags-Wahlperiode muss das Gesetz verabschiedet sein oder die Arbeit an einer Lösung muss ab 2021 ganz von Beginn an starten.“ Er äußerte Zweifel daran, ob dann in den durch Corona stark belasteten Haushalten in Bund und Ländern noch ausreichend Mittel für einen Härtefall-Fonds zur Verfügung stehen werden. Rot-Rot-Grün und Betroffenenverbände lehnen diesen Fonds bislang ab und fordern weitergehende finanzielle Entschädigungen bis hin zu 54000 Euro je Fall.

Die in der DDR geschiedenen Frauen wurden im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 nicht berücksichtigt. Für sie gilt der Versorgungsausgleich, der in der Bundesrepublik üblich war, nicht. Versorgungsausgleich bedeutet, dass bei einer Scheidung die Rentenpunkte aus der Zeit, in der die Frau nicht oder in Teilzeit gearbeitet hat, um die gemeinsamen Kinder zu versorgen, zwischen Mann und Frau aufgeteilt werden. Dadurch stehen jene Partner, die zugunsten der Familie zu DDR-Zeiten zurückgesteckt haben, in der Rentenversicherung heute schlechter da.

Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher

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