CDU gedenkt Opfer des SED-Regimes anlässlich des Volksaufstands vom 17. Juni 1953

16.06.2024
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Polster: „Situation der SED-Opfer spürbar verbessern“

„Die Aufarbeitung und die Wiedergutmachung von DDR- und SED-Unrecht bleiben eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe in Thüringen. Diese muss auch in Zukunft im Zentrum unserer Erinnerungs- und Gedenkkultur stehen.“ Das hat die Beauftragte der CDU-Fraktion für die Opfer der SED-Diktatur, Prof. Dr. Regina Polster, mit Blick auf den morgigen Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 gesagt. „Dieser Tag steht nicht allein für die blutige Niederschlagung des Volksaufstands in der DDR im Jahr 1953 und die schon damals vorgebrachten Forderungen nach freien Wahlen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wiedervereinigung. Er steht auch für alle diejenigen, die bis zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 die Gewalt, die Willkür und die Repressalien des politischen Systems und seiner Institutionen in der DDR erleben mussten“, erklärte die CDU-Politikerin.

Anlässlich dieses Gedenktages hat der Landtag zur letzten Sitzung dieser Wahlperiode einen Antrag der CDU-Fraktion verabschiedet, der eine Fortsetzung und Erweiterung des Wiedergutmachungsprozesses für die Opfer von DDR/SED-Unrecht auf Bundes- und Landesebene einfordert (Drucksache 7/7781). Konkret verlangt die CDU eine Nachbesserung des kürzlich in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. „Es braucht vor allem eine Dynamisierung der Opferrente und der sozialen Ausgleichszahlungen. Nur so lassen sich auch für die Betroffenen der SED-Diktatur die gestiegenen Lebenshaltungskosten abfedern. Die Situation der SED-Opfer muss spürbar verbessert werden“, sagte Polster.

Gleichzeitig fordert die CDU-Fraktion eine Verkürzung der Verfolgungszeit als Zugangsvoraussetzung für Ausgleichszahlungen, Verbesserungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden und die Möglichkeit der wiederholten Antragsstellung. Besonders wichtig aus Thüringer Sicht ist jedoch eine Einmalzahlung an Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen, die laut dem Gesetzentwurf der Ampel nicht vorgesehen ist, weil bereits Ende der 1990er Jahre Abfindungen gezahlt wurden. „Es völlig unverständlich, warum die Ampel nun die Thüringerinnen und Thüringer von einer pauschalen bundesdeutschen Entschädigung für erlittenen Heimatverlust ausschließen möchte. Sie benachteiligt damit ausgerechnet die Betroffenen in dem Bundesland, das mit 750 Kilometern den längsten Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze hat und demzufolge auch die meisten Opfer der Zwangsaussiedlung aufweist“, so Polsters Kritik.

Felix Voigt
Pressesprecher