Meißner: „Ehrenamtsgesetz muss noch vor der Landtagswahl kommen“

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Der Thüringer Landtag hat heute die mündliche Anhörung für den Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion zur Stärkung des Ehrenamtes durchgeführt. Dazu erklärt die CDU-Abgeordnete Beate Meißner:

„Wir sind dankbar für die zahlreichen Rückmeldungen und die überwältigende positive Resonanz der Ehrenamtlichen zu unserem Ehrenamtsgesetz. Auch die Anhörung zeigt, dass das Ehrenamtsgesetz für Thüringen noch vor der Landtagswahl kommen muss. Ehrenamtliche Förderung braucht endlich einen gesetzlichen Rahmen. Thüringen hat mit der Ehrenamtsstiftung schon einmal bundesweite Maßstäbe gesetzt und könnte es mit dem deutschlandweit ersten Ehrenamtsgesetz wieder tun. Die zahlreiche Verbesserungsvorschläge wird die CDU-Fraktion jetzt einarbeiten, um noch am 30. Mai einen Beschluss fassen zu können.“

Felix Voigt
Pressesprecher