Meißner: „Meilenstein der Ehrenamtsförderung“

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Der Sozialausschuss des Thüringer Landtags hat heute das Ehrenamtsgesetz der CDU-Fraktion beschlossen. Dazu erklärt die CDU-Sozialpolitikerin Beate Meißner:

„Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein der Ehrenamtsförderung. Thüringen setzt damit bundesweit neue Maßstäbe. 750.000 Ehrenamtliche erhalten mit dem neuen Landesprogramm Sicherheit und Planbarkeit für ihren unersetzlichen Dienst an unserer Gesellschaft. Durch die Stärkung der Thüringer Ehrenamtsstiftung und der Freiwilligenagenturen vor Ort werden zudem die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche erheblich verbessert. Das Thüringer Ehrenamt in den unterschiedlichsten Bereichen wird es daher ab kommenden Jahr leichter haben.“

Hintergrund:

Das heute im Sozialausschluss beschlossene Artikelgesetz der CDU-Fraktion (Drucksache 7/9426) ist das bundesweit erste in dieser Form zur Förderung des Ehrenamtes auf Landesebene.
Im Zentrum des Gesetzes steht ein 15 Millionen Euro schweres Landesprogramm, mit dem Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden sollen – mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden sowie bei der Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen.
Ebenso sieht der CDU-Vorstoß eine Änderung des Schulgesetzes vor, welche die Aufnahme ehrenamtlichen Engagements in Zeugnisse als besondere Würdigung und Vorteil bei Bewerbungen ermöglicht.
Des Weiteren sieht das CDU-Gesetz die Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro jährlich und höhere Zuführungen an den Landessportbund und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln vor. Vereinen in Not soll mit einer Härtefallregelung unter die Arme gegriffen werden.
Zudem werden mit dem Gesetz Förderanträge vereinfacht und der Aufwand bei den Verwendungsnachweisen reduziert. Die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine wird gesetzlich festgeschrieben und muss so nicht jedes Jahr neu verhandelt werden. Zudem können sich Ehrenamtliche künftig in Fragen des Datenschutzes durch den Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen, Bußgelder für Ehrenamtliche bei Datenschutz-Verstößen sollen künftig nur noch verhängt werden dürfen, wenn mit Vorsatz gehandelt wurde.

Felix Voigt
Pressesprecher