Wesentliche Verbesserungen bei Schwimmbadhilfen erreicht

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30.05.2024
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König: „Gerechtere Verteilung der Fördermittel“

Der Innenausschuss hat heute ein Gesetz zur finanziellen Unterstützung kommunaler Schwimmbäder beschlossen. Auf Drängen der CDU-Fraktion können nun auch Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern von den Hilfen aus dem Thüringer Sondervermögen zur Bekämpfung der Energiekrise profitieren, womit nun alle kreisangehörigen Kommunen prinzipiell förderfähig sind.
Im Ursprungsentwurf von Rot-Rot-Grün waren die Hilfen auf Städte mit bis zu 20.000 Einwohner gedeckelt. „Unser zentrales Ziel ist es, den schulischen Schwimmunterricht in der Fläche zu erhalten. Hierfür haben wir heute eine gerechtere Verteilung der Fördermittel erreicht. Denn von den aktuellen Kostensteigerungen sind alle Städte und Gemeinden betroffen“, machte der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thadäus König, nach dem Beschluss des Ausschusses deutlich. „Gleichzeitig kann der Gesetzentwurf nur ein Anfang sein. Wenn es uns nicht dauerhaft gelingt, in ganz Thüringen Schwimmbäder zu erhalten, wird die Schwimmfähigkeit der Kinder leiden. Deshalb gilt es jenseits solcher Akuthilfen schnellstmöglich eine neue Schwimmbäderentwicklungskonzeption vorzulegen, um eine langfristige Perspektive für den Schwimmunterricht zu sichern“, so König.

Felix Voigt
Pressesprecher