Der am 13.05.2020 neu konstituierte Verfassungsausschuss hat die Aufgabe, sich einer gewissenhaften Überarbeitung unserer Thüringer Landesverfassung zu widmen.
Die drei von der CDU in den Verfassungsausschuss entsandten Abgeordneten bereiten im Arbeitskreis die Themen dieses Ausschusses vor. Das Ziel ihrer Arbeit ist es, auf Verfassungsänderungen hinzuwirken, die auf aktuelle verfassungsrechtliche Probleme, Lücken und sich abzeichnende Fehlentwicklungen reagieren.
Das Besondere an der Verfassung ist, dass sie als Grundordnung unseres Freistaats im Vergleich zu den anderen Landesgesetzen einen erhöhten Rang besitzt. Deshalb müssen alle Thüringer Gesetze mit unserer Verfassung im Einklang stehen. Wegen dieses hohen Stellenwerts und dem Interesse an Stabilität der grundlegenden Bestimmungen kann die Verfassung gemäß Art. 83 II 1 ThürVerf nur mit den Stimmen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags geändert werden.
Entsprechend der verschiedenen Regelungsgegenstände der Thüringer Verfassung sind auch die vom Arbeitskreis zu beratenden Themenfelder vielgestaltig. Beispielsweise befasst sich der Arbeitskreis mit der Organisation unseres Freistaats, Staatszielen, Grundrechten und den Grundlagen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens in Thüringen.