Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen

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Das Entsetzen nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel hatte sich noch nicht gelegt, da kamen erste Zweifel auf: War der dringend Tatverdächtige Ex-Freund des Opfers, ein Flüchtling aus Afghanistan, tatsächlich erst 15 Jahre alt? Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein Problem, dass auch jenseits von strafrechtlichen Fragen für politische Debatten sorgt: Die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Vom Alter hängt nämlich einiges ab: Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird ein Vormund bestellt, sie dürfen nicht in Sammelunterkünften untergebracht werden und erhalten neben pädagogischer Betreuung in der Regel sofort eine Duldung. Auch deshalb haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Altersfeststellung künftig in zentralen Einrichtungen (AnKER-Zentren) durchzuführen. Wenn, wie schon jetzt im Saarland, die Altersfeststellung durch speziell ausgebildete Fachkräfte systematisch und zentralisiert vorgenommen wird, stellt sich heraus: Bis zu 50 Prozent der Neuankömmlinge machen sich jünger, als sie sind. Widerspruch kommt vom Thüringer Flüchtlingsrat, der, unterstützt von Teilen der Linken und Grünen, den verstärkten Einsatz medizinischer Methoden ablehnt. Zwar gilt eine exakte medizinische Altersfeststellung tatsächlich als schwierig, sehr wohl lässt sich jedoch ein Mindestalter ermitteln, wodurch sich eine Minderjährigkeit in vielen Fällen ausschließen lässt. Die CDU-Fraktion hat sich hier klar positioniert und stellt sich gegen die Auffassung der Ramelow-Regierung, insbesondere was die AnKER-Zentren betrifft. Der migrationspolitische Sprecher der Landtags-CDU, Christian Herrgott, ist überzeugt: „Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen den Flüchtlingen zugutekommen, für die sie gedacht sind, und nicht jungen Erwachsenen, die sie sich durch Lügen erschleichen.“