In Schulfragen verstehen Eltern keinen Spaß. Das ist verständlich. In neun, zehn oder zwölf Jahren entscheidet sich normalerweise, wie gut der Nachwuchs auf eine Ausbildung oder ein Studium vorbereitet ist. Deshalb fragen die Vorsitzenden der Unionsfraktionen in den deutschen Parlamenten alle zwei Jahre mit einer großen Meinungsumfrage nach, wie die Deutschen die großen bildungspolitischen Kontroversen sehen. Wir Berichten darüber ausführlich auf Seite 7 dieser Zeitung.

Die Erwartungen lassen sich auf einen einfachen Nenner bringen: Alles, was eine möglichst störungsfreie an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Schulbildung behindert, trifft auf Widerspruch. So soll sich die Bildungspolitik der Bundesländer nicht so weit auseinander entwickeln, dass Prüfungs- und Bildungsinhalte nicht mehr vergleichbar sind und ein Umzug von A nach B zum Risiko für die schulpflichtigen Kinder wird. Unsere Antwort darauf ist ein Bildungsstaatsvertrag, in dem die Länder verbindlich vereinbaren, was überall gilt. Allerdings ohne ihnen die Freiheit zu nehmen, es besser zu machen als andere und auf die regionalen Besonderheiten einzugehen.

Eltern schätzen Ganztagsangebote an den Schulen, aber sie sollen freiwillig sein. Sie sind offen für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen, doch Eltern sollen die Freiheit haben, ihre Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf auch an Förderschulen anzumelden. Sie wissen um die Schwierigkeiten der Integration der Kinder von Migranten und wollen deshalb, dass sie zunächst in Vorbereitungsklassen Deutsch lernen. Diese Erwartungen sind berechtigt. Wir orientieren uns daran.